Informationen für Eltern
Liebe Eltern,
vielleicht hat ihr Kind den Wunsch geäußert in einen Verein einzutreten oder Sie halten dies für sinnvoll.
Sicher machen Sie sich jetzt Gedanken darüber in was für einen Verein Ihr Kind eintritt. Die sind hier schier unendlich: Fußballverein, Selbstverteidigung, Karnevalsverein, Garde, Ballett, etc.
Kaum ein Verein bietet einem Jugendlichen so viele Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten wie die Jugendfeuerwehr - von Teamgeist, technischem Verständnis, bis hin zu Verantwortungsgefühl und Erster Hilfe.
Auch in der Schule können die Jugendlichen in Chemie, Physik und Biologie glänzen, weil sie es in der Jugendfeuerwehr schon einmal gehört hatten.
Viele namhafte Firmen stellen bevorzugt Jugendfeuerwehrleute als Azubis ein, da sie wissen, dass den Jugendlichen Teamgeist, Erfindungsreichtum, technischen Sachverstand und Stetigkeit in Ihrer Zeit bei der Feuerwehr nahe gebracht wurden.
Wir haben auf dieser Seite Informationen für Sie zusammengestellt damit Sie einen Einblick in die Jugendarbeit unserer Feuerwehr erhalten können.
Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit persönlich kontaktieren und Fragen stellen. Sie erreichen unseren Jugendwart Stephan Laubinger unter 01 70 / 4 23 07 00 oder
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Häufig gestellte Fragen:
Nimmt mein Kind an richtigen Feuerwehreinsätzen teil?
Nein. In Hessen darf KEIN Jugendlicher an einem Einsatz der richtigen Feuerwehr teilnehmen. Voraussetzung hierfür wäre ein absolvierter Grundlehrgang und das vollendete 17 Lebensjahr, also Dinge, die der Heranwachsende erst in der Einsatzabteilung erfüllen kann.
Ist mein Kind versichert?
Das ist vergleichbar mit der Versicherung, die Ihr Kind während des Schulbesuches hat. D.h. auch der direkte Weg zum Jugendfeuerwehrdienst und nach Hause ist versichert.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ist kostenlos. Es entstehen lediglich geringe Kosten für unsere Ausflüge.
Was qualifiziert unsere Jugendleiter?
Wer in der Jugendarbeit der Feuerwehr tätig sein möchte, muss eine bundesweit anerkannte Ausbildung zum Jugendleiter machen, in welcher ihm Grundlagen der Pädagogik, aber auch rechtliche Belange nahe gebracht werden.
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